Leih-E-Scooter

Strengere Regeln für Leih-E-Scooter

Viele Wienerinnen und Wiener benutzen als Ergänzung der täglichen Wegstrecken, neben Öffis, Auto und dem Fuß-Verkehr, auch Leih-E-Scooter. Falsch abgestellte Roller sind jedoch besonders für Fußgänger ein Ärgernis. Die Stadt Wien will dem entgegenwirken und hat mit diesem Jahr ein neues Leih-E-Scooter-System geschaffen, mit dem auch verschärfte Regeln einhergehen. 

Verhalten im Straßenverkehr

Für E-Scooter gelten grundsätzlich die gleichen Regeln wie beim Radfahren:

  • Verkehrsregeln und Tempolimits müssen eingehalten werden.
  • Das Fahren auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen ist ausnahmslos verboten.
  • In Wohnstraßen und Begegnungszonen ist das E-Scooter-Fahren in an den Fußverkehr angepasster Geschwindigkeit erlaubt.
  • In FußgängerInnen Zonen ist das Fahren mit E-Scootern verboten, schieben erlaubt.

Einzige Ausnahme: Ist das Radfahren erlaubt, darf man auch mit dem E-Scooter in angepasster Geschwindigkeit fahren.

Elektro-Roller müssen wie Fahrräder mit Bremsen, Scheinwerfer nach vorne und rotem Rücklicht, sowie etwaige Reflektoren beziehungsweise Rückstrahlern ausgestattet sein.

Kinder unter 12 Jahren, die keinen Radfahrausweis haben, dürfen im öffentlichen Verkehr nur in Begleitung einer Person unterwegs sein, die mindestens 16 Jahre alt ist. Für Kinder unter 12 Jahren gilt eine Helmpflicht.

Telefonieren ist während des Fahrens ausnahmslos verboten.

Neue Maßnahmen

Folgende Maßnahmen ergreift die Stadt Wien um das E-Scooter Angebot zu attraktiveren und Störfaktoren zu mindern:

  • E-Scooter-Höchstzahlen:
    Dort wo ein Überangebot besteht und sich die Beschwerden häufen, werden die E-Scooter reduziert. Das heißt konkret, dass die Scooter-Anzahl durch fixe Höchstzahlen reduziert werden, vor allem in den inneren Bezirken sowie im 20. Bezirk.
  • Kein Parken am Gehsteig:
    Das Abstellen auf den Gehsteigen ist nicht mehr erlaubt. Die E-Roller müssen auf den gekennzeichneten Abstellflächen oder in der Parkspur abgestellt werden.
  • Digitale 24-Stunden-Kontrolle:
    Ein digitales Dashboard ermöglicht die Kontrolle jedes einzelnen Scooters zu jeder Zeit, auch rückwirkend. Das erlaubt ein konsequentes Strafen für illegal abgestellte Scooter.
  • Verstärkte Vor-Ort-Kontrollen:
    Die Betreiber müssen dafür sorgen, dass die E-Scooter ordnungsgemäß abgestellt werden.  Bei nicht einhalten drohen Strafen. Auch die “Park-Sheriffs” kontrollieren künftig die Einhaltung der Regeln.
  • Sperrzonen:
    Orte, an denen sich etwa Beschwerden häufen, werden für E-Scooter gänzlich gesperrt. Die Scooter werden in den Sperrzonen technisch “ausgebremst” und können so nicht Einfahren.
  • Mehr fixe Abstellflächen:
    Die E-Scooter-Parkplätze werden im gesamten Stadtgebiet ausgebaut. Das Abstellen innerhalb von 100 Metern rund um die Stationen wird technisch unmöglich gemacht.

 

Verbesserung des Scooter-Angebots

Vor allem in den inneren Bezirken häufen sich Beschwerden zu den Leih-E-Scootern, die oftmals mitten auf dem Gehsteig abgestellt werden. Durch die hohe Anzahl an Scootern, bis jetzt waren etwa 2.500 E-Scooter in der Inneren Stadt im Einsatz, gab es auch eine gehäufte Anzahl an falsch abgestellten Leih-Rollern. Darum soll im ersten Bezirk künftig auf 500 E-Scooter reduziert werden. In den Bezirken 2. bis 9. und im 20. Bezirk wird es maximal 1.500 Scooter geben.

In den äußeren Bezirken Wiens häufen sich die Beschwerden vor allem rund um große Verkehrsknotenpunkte. Hier werden vermehrt Abstellflächen und Sperrzonen eingerichtet, sodass die Kontrollmöglichkeiten verbessert werden können.

Im Gegensatz dazu ist das Angebot an Leih-Scootern am Stadtrand oftmals gering. Dort, wo sie dringend gebraucht werden, wie etwa an Endhaltestellen von U-Bahn, Straßenbahn und Bus, soll das Angebot erweitert werden.

Mobilitätsstadträtin Ulli Sima: “Heute stehen die Scooter oft dort herum, wo sie nicht gebraucht werden und fehlen, wo es Bedarf gibt. Das wollen wir rasch ändern. Mit unserer Scooter-Strategie lösen wir also 2 Probleme gleichzeitig.”

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